GENERALUNTERNEHMER
GENERALUNTERNEHMER
Mithilfe von Generalunternehmern können Bauherren zeitsparend und fachgerecht ein Gebäude errichten lassen. Bauherren wünschen sich, dass ihr Traumhaus so kostengünstig wie möglich und ohne jegliche Mängel zum geplanten Termin fertig ist. Auf dem Weg dahin können jedoch erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen auftreten. Daher ist es wichtig, sich bei der größten Investition seines Lebens für den richtigen Vertragspartner zu entscheiden. Ein Bauherr hat die Wahl zwischen Bauträgern, Generalunternehmern, Generalübernehmern oder der Einzelgewerksvergabe an Handwerker. Möchte er möglichst wenig eigene Anstrengungen in sein Bauprojekt investieren, kann er einen Generalunternehmer (GU) beauftragen. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass der Auftraggeber ein Grundstück besitzt, das bebaut werden darf. Ein GU übernimmt sämtliche Bauleistungen zur Errichtung des Bauobjekts. Vertraglich wird im Generalunternehmervertrag vereinbart, dass das Haus schlüsselfertig übergeben wird. Geplant wird der Bau oft von einem Architekten, da der GU in der Regel keine Planungsleistungen erbringt. Der Architekt kann neben der Planung auch die Überwachung des Baufortschritts übernehmen. Im GU-Vertrag ist geregelt, dass der GU nicht alle Leistungen selbst liefern muss, sondern Subunternehmer damit beauftragen kann. Normalerweise übernimmt der GU nur einen Teil der Bauleistungen selbst, zum Beispiel den Rohbau. Der Auftraggeber kann sein Haus zu dem Preis, der im Generalunternehmervertrag festgeschrieben wurde, erhalten.
Vorteile des Generalunternehmers
Der Auftraggeber kann das Objekt so gestalten lassen, wie er sich das vorstellt. Der GU als Auftragnehmer verfügt über baufachliche Fähigkeiten und technische Voraussetzungen sowie Erfahrungen, die ein Bauherr nicht hat. Auftraggeber profitieren daher von der baulichen Kompetenz des GU. Ein erheblicher Vorteil für den Bauherrn ist, dass er sich nicht mit den einzelnen Gewerken auseinandersetzen, um Mängel beheben zu lassen oder eine fristgerechte Fertigstellung zu erreichen. Der Grundstücksbesitzer hat nur einen verantwortlichen Ansprechpartner für Reklamationen und Organisationsfragen. Durch den mit dem GU vereinbarten Festpreis ist eine exakte Kostenplanung möglich. Als GU sind wir eine spezialisierte Firma im Bauwesen. Wir nehmen dem Bauherrn fachspezifische Vereinbarungen mit den einzelnen Gewerken ab. Insbesondere für komplexe oder gewerbliche Bauvorhaben lohnt sich der Einsatz eines Generalunternehmers.
Zusammenfassung unserer GU-Leistungen:
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